wissenschaftlicher Klimabeirat der Hessischen Landesregierung

Jetzt handeln: Wärmewende muss fest in der Landespolitik verankert werden

Klimabeiräte in Baden-Württemberg und Hessen fordern konsequente Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor

Der Klima-Sachverständigenrat von Baden-Württemberg und der Wissenschaftliche Klimabeirat Hessen warnen vor einer gefährlichen Fehlsteuerung der Wärmewende. Im Eckpunktepapier des BMWE zum Gebäudemodernisierungsgesetz vom 24.02.2026 wird die sogenannte „Biotreppe“ vorgeschlagen: Neu installierte Gas- und Ölheizungen sollen schrittweise mit Biomethan, Bioölen oder Wasserstoff betrieben werden – aber erst ab 2029 mit einer Quote von 10 Prozent. Zusätzlich soll eine allgemeine Grüngas- und Grünölquote eingeführt werden. Doch die Experten sehen darin eine erhebliche Gefahr für den Klimaschutz und die Finanzierbarkeit der Wärmewende.

Die Biotreppe: Ein teurer Anreiz für Fehlinvestitionen

Obwohl die Regelung auf den ersten Blick technologieoffen wirkt, führt sie zu einer langfristigen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Es würden weiterhin für viele Jahre im großen Stil fossile Brennstoffe genutzt – mit hohen CO₂-Emissionen und Abhängigkeiten, deren Risiken die Kriege im Nahen Osten und in der Ukraine offenbaren. Die Biobrennstoffquoten führen zu einer zusätzlichen Nachfrage von zwar weniger klimaschädlichen, aber nur sehr begrenzt verfügbaren bzw. teuren Brennstoffen. Auch sind Biobrennstoffe bei weitem nicht klimaneutral. Nachhaltige Biomassepotenziale in Deutschland sind begrenzt und bereits stark nachgefragt – etwa im Stromsektor oder in der Industrie. Ein breiter Einsatz im Gebäudebereich würde Nutzungskonkurrenzen verschärfen und die Preise erhöhen. Bestehende Biomethan-Einspeiseanlagen in Baden-Württemberg und Hessen könnten nur einen Bruchteil der erforderlichen „Grüngasmengen“ bereitstellen.

Es müsste massiv in neue Anlagen investiert werden und große Teile der land- und forstwirtschaftlichen Flächen würden nur der „Grüngas“-Herstellung dienen. Damit käme es zu Landschaftszerstörung und Verlust von Lebens- und Naturräumen.

Auch der Einsatz von grünem Wasserstoff in dezentralen Heizkesseln ist sehr ineffizient und Wasserstoff auf absehbare Zeit auch kaum verfügbar. Die Regelung setzt damit Anreize für Investitionen in Technologien, die perspektivisch weder kosteneffizient, sozial verträglich noch klimakompatibel sind.[1] In Baden-Württemberg bringt die erste Stufe der Biotreppe auf Grund der geltenden Landesregelungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes überhaupt keinen zusätzlichen Klimaschutzeffekt.

Die Folge: Bis 2040 könnten deutschlandweit 108 bis 172 Millionen Tonnen CO₂eq zusätzlich freigesetzt werden – weit über dem vom Klimaschutzgesetz vorgegebenen Budget.[2] Entsprechend wären die Projektionsberichte anzupassen. Hinzu kommen die Emissionen, die bei der Produktion der Energieträger (z. B. durch Energiepflanzenanbau oder Methanleckagen) verursacht werden. Damit ist auch die Zielerreichung in den Bundesländern gefährdet.

Statt Fehlanreizen: klare Priorität für Wärmepumpen

Die Sachverständigen fordern stattdessen einen geordneten, konsequenten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe – mit klarem Fokus auf Wärmepumpen und Wärmenetzen mit erneuerbaren Energien als zukunftssichere, klimafreundliche und kosteneffiziente Lösung. Die Bundesländer müssen diesen Weg mit einem Maßnahmenpaket vorzeichnen.

Baden-Württemberg: Starke Maßnahmen für den Koalitionsvertrag

„In Baden-Württemberg gibt es zahlreiche Pionierfirmen, die kosteneffiziente und innovative Wärmelösungen entwickeln“, sagt Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) in Heidelberg und Mitglied des Klima-Sachverständigenrats.

„Beispiele: Vorkonfigurierte Wärmepumpen-Standardlösungen, neue Geschäftsmodelle für Wärmenetze, Aqua- und Geothermie, Anergienetze und viele andere klimafreundliche Lösungen. Zugleich ist Baden-Württemberg ein Vorreiter der Erneuerbaren-Wärme-Politik gewesen.“

„Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung sollten starke Maßnahmen enthalten sein, mit denen Baden-Württemberg sich auch weiterhin als Pionier der Wärmewende positioniert“, fordert Pehnt.

Hessen: Wärmeplanung muss strukturiert vorangetrieben werden

„Die Wärmeplanung ist in Hessen noch nicht so weit fortgeschritten wie in Baden-Württemberg“, betont Ulrike Jordan, Mitglied des Wissenschaftlichen Klimabeirats Hessen. „Eine Qualitätssicherung ist überaus wichtig. Die Transformation muss strukturiert, konsequent, weitsichtig in Hinblick auf die Gesamtkosten und sozial gerecht vorangetrieben werden.“

Sie weist darauf hin, dass Studien auf erhebliche Kostensteigerungen hinweisen, wenn die Wärmewende weiter verschleppt wird. „Die Verfügbarkeit von Bioenergie ist begrenzt – eine Fehlsteuerung würde die Umstellung behindern und birgt die Gefahr von sozialen Verwerfungen.“ Von einer konsequenten Wärmewende würden auch in Hessen ansässige Weltmarktführer für Wärmepumpen profitieren.

Was jetzt geschehen muss

Beide Räte appellieren an die Landesregierungen, mit konkreten Maßnahmen die Wärmewende voranzutreiben:

  • Qualitätssicherung der kommunalen Wärmeplanung durch Beratung, Software Tools, koordinierte Datenbereitstellung und finanzielle Unterstützung – besonders in Hessen, wo die Planung noch nicht ausreichend fortgeschritten ist.
  • Eine Kompetenzstelle Niedertemperaturnetze, um diese innovative Quartiersversorgung technologisch zu verbreiten und neue gemeinschaftliche Finanzierungsformen zu entwickeln.
  • Einrichtung von One-Stop-Shops durch regionale Energieagenturen, die Eigentümerinnen und Eigentümer unabhängige Beratung und Unterstützung entlang des Modernisierungsprozesses bieten.
  • Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer mit niedrigen Einkommen sollten sozial gestaffelte Finanzierungsmodelle (z. B. risikoabgesicherte Ergänzungskredite durch die Landesbanken) ergänzt durch Angebote wie Social Leasing von Wärmepumpen und kostenlose Energieberatung geschaffen werden.
  • Stärkung der Landesenergieagentur LEA-Hessen und Sicherung der Finanzierung der KEA BW mit ausreichender Finanzierung, um die für die kommunale Wärmeplanung notwendigen Unterstützungsmaßnahmen (inkl. Qualitätssicherung und Kompetenzstellen) bereitzustellen.
  • Umsetzungsförderung für die kommunale Wärmeplanung, etwa durch finanzielle Unterstützung von Machbarkeitsstudien und Projekten in frühen Planungsphasen, auch zur Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe.
  • Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Großanlagen wie Wärmepumpen, Aqua-, Geo- und Solarthermie und saisonale Wärmespeicher.
  • Einführung einer neuen Förderung im Rahmen der Städtebauförderung für „Klimasozialquartiere“, die die Modernisierung von Bestandsquartieren, die Errichtung einer zukunftssicheren Wärmeversorgung, die Schaffung zusätzlichen Wohnraums und dauerhaft niedrige Mieten kombiniert.
  • Ein Landesförderprogramm, das Investitionen in Wärmepumpen, Gebäudenetze oder die Modernisierung im ländlichen Raum priorisiert, insbesondere für Immobilien mit niedrigem Immobilienwert und ergänzend zur Bundesförderung effiziente Gebäude. In Kombination mit den Klimasozialquartieren werden so Impulse für Stadt und Land gesetzt.
  • Ein landesweiter „Kompass Gas“, der eine klare, regional differenzierte Orientierung bietet, wann welches Gasnetz abgeschaltet oder umgewidmet wird. Dazu sollten in einem strategischen Dialog zwischen Ministerium, Gasnetzbetreibern und Kommunen und auf Basis der Gasnetzverteilerpläne eine Gesamtstrategie „Gas“ im Bundesland erstellt werden.
  • Qualifizierung des Handwerks und Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten im Bereich erneuerbarer Wärmetechnologien.
  • Die Investitionen im Rahmen des Sondervermögens sind so zu gestalten, dass sie mit den Klimaneutralitätszielen vereinbar sind.

Fazit

Mit konsequenten Maßnahmen können Bundesländer wie Baden-Württemberg und Hessen den Klimaschutz voranbringen, Investitionssicherheit schaffen, Arbeitsplätze sichern und die Lebensqualität in Städten und Gemeinden verbessern, auch wenn auf Bundesebene die 65 Prozent-Regel abgeschafft werden sollte.

 

[1] Siehe hierzu auch https://www.sciencemediacenter.de/angebote/waermewende-eckpunkte-des-neuen-gmg-veroeffentlicht-26037Öffnet sich in einem neuen Fenster

[2] Öko-Institut (2026). Auswirkungen der Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auf die Klimaziele. Download https://www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/Auswirkungen-GebaudeModG-Klimaziele.pdfÖffnet sich in einem neuen Fenster (Zugriff 10.3.2026)

Kontakt

Die Geschäftsstelle des Wissenschaftlichen Klimabeirates der Hessischen Landesregierung leitet Ihre Anfragen an die Mitglieder des Klimabeirates weiter.

Geschäftsstelle Klimabeirat Hessen

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